Jahresabschluss

Nur ein Knopfdruck und aus der Buchführung wird ein fertiger Jahresabschluss? Dies mag woanders so sein, bei uns nicht!

 

Aufgrund der von uns gefertigten Buchführung bzw. der von Ihnen erstellten und von uns überprüften Buchführung erstellen wir den Jahresabschluss unter Beachtung der Vorschriften der Steuergesetze und des HGB.

 

Ihr Vorteil:

Wir besprechen Ihren Jahresabschluss ausführlich mit Ihnen und zeigen die steuerlichen Auswirkungen von Investitionsabzugsbeträgen, Sonderabschreibungen etc. und klären Bewertungs- und Investitionsfragen. 

Auf Wunsch arbeiten wir für Ratinggespräche mit Ihrer Hausbank Ihren Jahresabschluss als Erläuterungsbericht aus.

 

Auszug aus unserem Dienstleistungsangebot:

·        Erstellung des Jahresabschlusses nebst Gewinn- und Verlustrechnung

·        Erstellung des Anhangs

·        Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

·        Erstellung des Anlageverzeichnisses

·        Erstellung betrieblicher Steuererklärungen

·        Erstellung privater Steuererklärungen

·        Prüfung von Steuerbescheiden  

 
 
 
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